Dienstwagen
Ein Dienstwagen wird Mitarbeitern von Seiten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt, wenn diese im Rahmen ihrer Arbeit sehr oft zu Terminen außerhalb des Unternehmens fahren müssen. Der Arbeitgeber erwirbt den Dienstwagen im Rahmen von einem Auto kauf. Er kann dann auch als Jahreswagen oder Gebrauchtwagen zum Einsatz kommen. Weiterer gängiger Begriff für den Dienstwagen ist auch Firmenwagen. Einen solchen bekommen sehr oft auch Arbeitnehmer, der der Geschäftsleitung oder dem erweiterten Führungskreis angehören. In gewisser Hinsicht ist dieser Dienstwagen dann auch eine Art Statussymbol für die Menschen, die ihn fahren. Zudem besteht auch die Möglichkeit noch einen eigenen Chauffeur zur Verfügung gestellt zu bekommen. In einem Vertrag wird auch immer festgehalten, dass der Dienstwagen bei einem Ausscheiden aus der Firma wieder zurückgegeben werden muss. Dabei ist es auch egal, ob es sich um einen Jahreswagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Denn der Auto kauf wurde ja auch immer noch vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer durchgeführt. Für eventuelle Schäden am Wagen muss in manchen Fällen auch der Arbeitnehmer haften. Allerdings kommt der Arbeitgeber auf, wenn die Schuldfrage von Schäden ungeklärt ist. Kommen wir nun zur Behandlung hinsichtlich der Steuer, wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird. Es ist in den meisten Fällen so, dass dieser Gebrauchtwagen oder Jahreswagen auch privat von den Arbeitnehmern gefahren wird. Neben den privaten Fahrten wird er auch gefahren, um von der Wohnung zum Arbeitsplatz zu gelangen. Eine Versteuerung von Seiten des Arbeitnehmers muss für jeden Monat separat als geldwerter Vorteil erfolgen. Es ist so, dass mittels dieser Regelung alle Kosten für ein Fahrzeug abgerechnet sind. Damit sind neben Abschreibungen, der Kfz-Steuer, Unfallschäden und Zinsen auch die Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen und Reparaturen gemeint. Auch verfügbar ist die so genannte Ein-Prozent-Regel. Allerdings kann diese seit 2006 nur noch angewandt werden, wenn ein Fahrzeug, das beim Auto kauf erworben wird, auch in mehr als der Hälfte der Fahrten betrieblich verwendet wird. Zudem besteht auch die Möglichkeit einer Minderung von geldwerten Vorteilen. So ist es bei dieser Art von Jahreswagen oder auch Gebrauchtwagen möglich, dass ein Teil der Werbungskosten auch als Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden kann. Dabei gilt es zu beachten, dass die gefahrenen ersten 20 Kilometer zu einer Arbeitsstätte nicht geltend gemacht werden können.
