Das deutsche Straßenverkehrsrecht
In Deutschland gibt es für nahezu alles ein Gesetz. Klar, dass dann auch der Bereich des Verkehrs, der jährlich Hunderten das Leben kostet, gesetzlich geregelt ist. Das deutsche Verkehrsrecht bezieht sich jedoch nicht nur, wie häufig irrtümlich angenommen, auf den Straßenverkehr, sondern umfasst gleichermaßen das Luftfahrt- und das Eisenbahnrecht.
Das deutsche Straßenverkehrsrecht, welches durch Bundesrecht bestimmt wird, gliedert sich in folgende Teilbereiche:
1. Verkehrszivilrecht - kommt meist bei Unfällen, Verkäufen, Reparaturen
usw. zur Anwendung.
2. Verkehrstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten - Beispiele hierfür sind die
beliebten Bußgelder und Verwarnungen, Trunkenheit im Verkehr,
Fahrerflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
3. Recht der Fahrerlaubnis - behandelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit
Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Vorschriften im Einzelnen findet man in den folgenden Gesetzesbüchern:
1. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
2. Straßenverkehrsordnung (StVO)
3. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
4. Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Das Luftfahrtrecht werden internationale Vereinbarungen über die Verkehrszulassung von Fluglinien geregelt. Es umfasst somit nicht nur nationales, sondern im großen Umfang auch internationale Rechtsvorschriften.
Das Eisenbahnrechtbeschäftigt sich mit den Regelungen für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen. In der heutigen Zeit wird auch dieses einst nationale Vorschriftenwesen immer mehr von internationalen Vereinbarungen bestimmt.
Wie man sehen kann, wird das Verkehrsrecht zunehmend international ausgerichtet. Der Sinn liegt darin, dass immer mehr Deutsche geschäftlich oder privat das Ausland bereisen und auch dort im Verkehr sicher unterwegs sein sollen. Es soll die Bevölkerung im Allgemeinen national wie auch international vor Schaden schützen.
Ein besonders bekannter und zugleich wenig beliebter Bereich aus dem Straßenverkehrsgesetz ist wohl der, der Bußgeldvorschriften. In diesem Bereich werden alle Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln mit Geld- bzw. Fahrverbotsstrafen festgelegt.
