Abgeltungssteuer umgehen
Die Abgeltungssteuer wird ab dem Jahr 2009 ein fester Bestandteil bei den Erträgen aus Investmentfonds oder Zertifikaten, sowie Zinsen und Dividenden sein. Die neue Abgeltungssteuer wird mit 25% berechnet, zuzüglich des Solidaritätszuschlages sowie unter Umständen der Kirchensteuer. Abgezogen werden darf jedoch höchstens ein Steuersatz von 28%, und die Abgeltungssteuer wird unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet. Das deutsche Kreditinstitut bei dem die Wertpapiere gehalten werden ist dazu verpflichtet den Steuerabzug vorzunehmen, und die Steuern umgehend an das Finanzamt abzuführen. Ausgenommen sind dabei die geschlossenen Fonds, sowie die Gewährung von Darlehen unter nahe stehenden Personen. Freistellungsaufträge können jedoch weiterhin bei der zuständigen Bank erteilt werden, wie zum Beispiel für den zukünftigen Sparer-Pauschbetrag.
Wurde die Abgeltungssteuer bereits an das Finanzamt abgeführt ist es nicht notwendig die Einkünfte zusätzlich noch einmal in der Steuererklärung anzugeben. Damit der Gewinn aus Wertpapieren oder anderen Kapitaleinkünften nicht geschmälert wird kann jeder Anleger die Abgeltungssteuer umgehen. Mit den richtigen Tipps und Tricks kann jeder die Abgeltungssteuer sparen , damit das angelegte Geld auch den größtmöglichen Gewinn bringt. Bereits jetzt sollte sich jeder im Internet informieren welche Möglichkeiten es gibt die neue Abgeltungssteuer so gering wie möglich zu halten oder sogar auszuschließen. Bereits im Jahr 1990 wurde vom Staat eine Quellensteuer erhoben was dazu führte dass viele Anleger Verträge im Ausland abgeschlossen haben. Informationen zum Thema Abgeltungssteuer sparen findet man über die gängigen Suchmaschinen oder auf den bekannten Fachportalen wie zum Beispiel im Wirtschaftsbrief. Gezielte Information ist wie bei jedem Finanzthema auch bei der neuen Abgeltungssteuer unverzichtbar.
