Was wir in Deutschland unter einer Trauung verstehen ist zweigeteilt: Es gibt einmal die standesamtliche Trauung. Bei dieser gibt sich das Brautpaar vor dem Standesbeamten das Jawort und – so jedenfalls war es noch bis 31. Dezember 2008 – war dann Mann und Frau.

Seit 01. Januar 2009 hingegen ist es auch möglich eine Trauung einzig vor Gott und der Kirche zu schließen. Hierzu bedürfte es zuvor der vorherigen standesamtlichen Trauung. Während in Deutschland eine Hochzeit mit einer meist pompösen Feier verbunden ist,
In vielen Kulturen ist hingegen eine Trauung gar nichts Besonderes und nur ein formeller Akt. In wieder anderen Kulturen findet eine Hochzeit über einen längeren Zeitraum statt.
Während man heute über eine Hochzeit in der Regel in allen Kulturen ein großes Aufheben macht, war es im Mittelalter noch gar nicht üblich sich öffentlich zu trauen. Es gab sowohl heimliche Verlöbnisse, wie auch die so genannte Winkelehen, die auch heimlich geschlossen rechtsgültig, aber wegen der Heimlichkeit eben schwer verschleierbar waren.

Erst nach der Reformation wurde die Ehe schließlich zunächst protestantischen, dann auch katholisch geschlossen und stellte in beiden Fällen die Schwelle für die legale Ausübung der Sexualität dar. Noch heute gibt es dabei Männer und Frauen, die sich aus Überzeugung für den Mann, bzw. die Frau aufsparen, mit der sie Ehe eingegangen sind. Schon damals kannte man im Übrigen den Ehevertrag, wobei nur der Vollzug der Ehe einst zur Rechtsgültigkeit der Ehe erforderlich war. Bei nicht vollzogener Ehe war auch eine Scheidung möglich – der einzige legitime Weg, um vor Gott und der Kirche aus der Ehe wieder herauszukommen.

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