Abgeltungssteuer bei Verkauf der Lebensversicherung
Die Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland trifft viele Menschen, vor allen Dingen die Kleinanleger. Auch bei dem Verkauf seiner Lebensversicherung muss ab dem 01.01.2009 damit gerechnet werden, dass man unter die Abgeltungssteuer fällt.
Auf Betreiben der Versicherungswirtschaft wurde auch der Verkauf der Lebensversicherung mit der Abgeltungssteuer belastet allerdings nur dann für den Ertrag zwischen Verkaufspreis und eingezahlten Beiträgen.
Den Versicherungsunternehmen in Deutschland ist mit dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen inzwischen ein Wettbewerber entstanden, der ihnen einiges an Geschäft wegnimmt, denn an einem Storno einer Lebensversicherung wird Geld verdient.
Etwa 1,2 Millionen Verträge werden pro Jahr gekündigt, diese doch hohe Zahl lässt erkennen wie viel Versicherungsverträge im Bereich der Lebensversicherungen nicht bis zum Ende bezahlt werden.
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer gleich 2 Vorteile.
Zum ersten bekommt der Kunde mehr Geld bei einem Verkauf als er über den Rückkaufswert bei der Versicherungsgesellschaft bekommt und zum zweiten behält er einen kostenlosen Versicherungsschutz, da die Versicherung vom Aufkäufer weiter bezahlt wird.
Die in der Werbung angegebenen mehr Erlöse zwischen 2 und 15 Prozent stimmen allerdings nur im unteren Bereich, wobei dieser auch manchmal noch unterschritten wird.
Zwischen 1 und 7 Prozent mehr an Geld bei einem Verkauf dürfte dabei realistischer sein auch wenn es in Einzelfällen vielleicht mehr sein kann.
Der Bereich Lebensversicherung verkaufen hat jedes Jahr Steigerungen und dies deshalb, weil sich die Menschen doch mehr informieren. Leider wurde im neuen Versicherungsvertragsgesetz nicht festgeschrieben, dass über die Möglichkeiten eines Verkaufs informiert werden muss wie es zum Beispiel in Großbritannien schon länger gemacht wird.
Dort wissen über 90 Prozent darüber Bescheid, in Deutschland dürften es vielleicht 24 Prozent sein.
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