Arten der privaten Rentenversicherung
Seit auch dem letzten Bürger klargemacht wurde, dass die staatlichen Rentenzahlungen keineswegs sicher, noch in ihrer Höhe garantiert seien, boomt der Markt privater Rentenversicherungen. Kaum ein Verbraucher, der sich nicht schon einmal mit dem Thema private Rente auseinandergesetzt hat. Dabei gibt es verschiedene Formen der Absicherung für den Ruhestand. Die private Rentenversicherung garantiert dem Kunden eine bestimmte Rentenzahlung ab dem Renteneintritt. Dabei ist die private Rentenversicherung - in welcher Form auch immer sie abgeschlossen wird - dank der ständig abnehmenden gesetzlichen Rentenzahlungen für fast jeden zur Pflichtversicherung geworden. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, eine höhere Rendite zu erzielen, als sie die bislang am Markt erhältlichen Rentenpolicen boten. Das Angebot der Assekuranzen heißt fondsgebundene Rentenversicherung. Eine fondsgebundene Rentenversicherung funktioniert im Prinzip wie eine ganz gewöhnliche Police, nur werden hier Teile der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Gelder in einen oder mehrere Fonds investiert. Je nach Ausgestaltung der Police kann der Versicherungsnehmer bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung sogar eigenständig zwischen verschiedenen Fonds hin- und her wechseln. Die Renditechancen einer solchen fondsgebundenen Police reichen dabei fast an die normaler Fondssparpläne heran aber eben nur fast, da ein Teil der Einzahlungen ja immer für Verwaltungskosten und dergleichen ausgegeben wird und somit nicht der ganze monatliche Betrag zur Anlage in Fonds zur Verfügung steht. Dafür bekommt der Anleger bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung aber auch eine garantierte Mindestabsicherung, was bei einem Fondssparplan nicht der Fall ist. Wichtigster Unterschied zwischen Fondspolice und Sparplan ist aber die Auszahlung. Bei der Fondspolice wird im Rentenalter das angesparte Vermögen in Form ratierlicher Rentenzahlungen ausgeschüttet, während ein normaler Sparplan nur den Weg der einmaligen Auszahlung vorsieht. Um daraus eine Zusatzrente zu machen, müsste der Verbraucher die ausgezahlte Summe erneut anlegen.
