Berufsunfähig zu werden bedeutet, dass man seine Arbeitskraft verliert und nicht mehr arbeiten kann. Der Staat hilft kaum noch. Alle ab 1961 geborenen erhalten nur eine Minirente. Wer weniger als 5 Jahre sozialversichert war, bekommt nichts. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitversicherung (BU) neben der Privathaftpflicht mit die wichtigste Versicherung.

Eine BU zahlt dann, wenn der ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Höhe der Berufsunfähigkeitversicherung Versicherung orientiert sich am Nettoeinkommen (ca 75%). Wenn Selbständige eine BU abschließen wird in der Regel das Nettoeinkommen der letzten 3 Jahre als Bezugsgröße angenommen. Bei Arbeitslosigkeit sollte die Berufsunfähigkeitversicherung weiter aufrecht erhalten werden. Nach einer Kündigung erfolgt eine neue Aufnahmen immer mit höheren Beiträgen. Der Beitrag ist immer auch an das Alter beim Abschluss gebunden. Bei Erkrankung ist es oft nicht mehr möglich, eine Berufsunfähigkeitversicherung abzuschließen.

Die BU kann als selbständige Versicherung abgeschlossen werden. Sie ist aber auch in Kombinationen möglich. Empfehlenswert ist in diesem Fall der Abschluss einer Berufsunfaehigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung. Dies Kombination ist günstiger als zwei separate Verträge.

Ein Berufsunfähigkeitversicherungsvertrag sollte in jungen Jahren bei guter Gesundheit abgeschlossen werden, weil dann die Beiträge am niedrigsten sind . Neben dem Alter richtet sich der Beitrag unter anderem auch nach der Tätigkeit. Bei geringer körperlicher Arbeit ist das Risiko der Berufsunfähigkeit geringer und somit auch der Beitrag.

Körperlich schwere oder gefährliche Arbeiter haben ein höheres Risiko und somit höhere Beiträge. Risikoreiche Tätigkeiten und Berufsgruppen oder gefährliche Hobbys sind nicht, oder nur mit Sonderbeiträgen versicherbar.

Die Fragen im Antrag müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei den Gesundheitsfragen ist es empfehlenswert, den Hausarzt zu befragen. Der Vertrag sollt immer bis zum Eintritt in das normale Rentenalter abgeschlossen werden, damit keine Versorgungslücke entsteht. Da die Bedingungen zwischen den Versicherern unterschiedlich sein können, müssen sie genau geprüft werden.




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