Das Abrechnungswesen der privaten Krankenversicherung
Im Vergleich von Versicherungen gibt es immer wieder eine Reihe von Ereignissen oder Umständen die die Versicherung abrechnet oder die sie der versicherten Person absichert. Dies variiert von Versicherung zu Versicherung. So gehört z.B. die ambulante Behandlung im Rahmen von privaten Krankenversicherungen mit dazu. Diese ambulante Behandlung wird dabei folgendermaßen abgerechnet: Die versicherte Person erhält eine Rechnung über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch und zwar entweder direkt vom behandelnden Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen. Diese Rechnung muss die versicherte Person dann anschließend ebenso wie Rezepte für z.B. Medikamente bei seiner oder ihrer jeweiligen Versicherung einreichen. Diese Kosten bekommt die versicherte Person dann nach einer Prüfung von der Versicherung erstattet.
Auch die stationäre Behandlung hat ein eigenes Abrechnungswesen. So rechnet die Klinik bei Krankenhausaufenthalten in der Regel die Kosten der Unterbringungen direkt mit der privaten Krankenversicherung ab. Dies geschieht dann, wenn der Patient dem Krankenhaus eine Versicherungskarte des Krankenversicherungsunternehmens vorlegen kann, die Aufschluss über die versicherte Unterbringungsart gibt. Allerdings werden auch bei der stationären Behandlung die Rechnungen der Ärzte erstellt, wie es auch bei der ambulanten Behandlung der Fall ist. Dies erfolgt hier, da es kein einheitliches Abrechnungssystem gibt, das eine Direktabrechnung ermöglichen würde.
Aus diesem Grund sollte die versicherte Person ganz besonders vor oder bei Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf achten. So bieten sich dem Versicherungsnehmer verschiedene Tarife, die dieser je nach seinen Bedürfnissen individuell kombinieren kann, um für sich die beste Lösung zu finden. So können z.B. bei Tarifwerken mit Modultarifen verschiedene ambulante, zahnärztliche oder auch stationäre Tarife vereinbart werden. Dagegen sind diese Leistungen bei so genannten Kompakttarifen bereits als feste Versicherungsleistungen vereinbart.
