Das Versicherungsvetragsgesetz und was Sich für Kunden geändert hat
VVG ist die allgemein gültige Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz, und dieses hat zu Beginn des Jahres 2008 nun konsequente Reformen zugunsten der Kunden erfahren.
In den letzten Jahrzehnten häuften sich die Klagen der Kunden beim Verbraucherschutz, aber auch Anzahl der Streitfragen mit Versicherungsgesellschaften endeten immer häufiger vor Gericht. Kunden, die sich grundsätzlich in der Regel mit Versicherungen, all den Klauseln, Einschränkungen, Tarifen und Versicherungsleistungen überhaupt nicht auskennen, fühlten sich in der Vergangenheit regelrecht über den Tisch gezogen. Viele klagten vor Gericht, viele beschwerten sich bei anderen, zuständigen Stellen und somit beschloss der Gesetzgeber die nun geltenden Reformen und hat sich mit der VVG Reform eindeutig auf die Seite der Versicherungsnehmer gestellt.
Wichtige Änderungen sind beispielsweise die exakte und lückenlose Aufklärung des Kunden bei Vertragsabschluss. Gewissenhafte und seriöse Finanzdienstleister haben eine solche ohnehin als ihre Pflicht angesehen, aber wie in jeder Branche gab und gibt es auch hier die so genannten schwarzen Schafe. Es ging lediglich um den Vertragsabschluss, wichtige Details und Einschränkungen wurden verschwiegen. Der Kunde erfuhr diese oftmals erst im Nachhinein und zwar mit der Zusendung der Police, der in der Regel die Vertragsbedingungen angeheftet waren – oftmals zu spät um den Vertrag wieder zu kündigen.
Dem ist der Gesetzgeber nun mit der Dokumentationspflicht entgegen getreten. Finanzdienstleister müssen das Beratungsgespräch jetzt dokumentieren. In der Dokumentation muss der Kunde durch seine Unterschrift bestätigen, dass er über die Vertragsbedingungen aufgeklärt wurde, diese auch vorab erhalten hat, und ein Beratungsgespräch stattgefunden hat, in welchem die Bedingungen lückenlos besprochen wurden. Liegt eine solche Dokumentation nicht vor und beschwert sich der Kunde später über mangelnde Beratung und über Bedingungen, auf die er bei Vertragsabschluss nicht hingewiesen wurde, so ist der Versicherer schadensersatzpflichtig.
Das VVG hat noch weitere Änderungen erfahren wie zum Beispiel im Bereich Kündigung und Widerruf. Die genauen Bestimmungen können Versicherungsnehmer im Internet unter dem Stichwort „Versicherungsvertragsgesetz“ nachlesen.
