Die Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie der Pflegeversicherung zentraler Bestandteil des Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems der Bundesrepublik Deutschland. Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzs kann jeder Bürger die gesetzlichen Krankenkassen frei wählen und wechseln. Man muss allerdings mindestens 18 Monate Mitglied in einer Krankenkasse bleiben, bis diese wieder gewechselt werden darf. Ein Sonderkündigungsrecht gilt nur für den Fall einer Beitragserhöhung der jeweiligen Krankenkasse. Mittlerweile existieren in Deutschland noch knapp 240 unterschiedliche gesetzliche Krankenkassen, noch vor 15 Jahren waren es über 1.200.
Die Versicherung erfolgt dabei nach dem Solidaritätsprinzip, das heißt, die zu zahlenden Beiträge werden nicht in Abhängigkeit vom jeweiligen individuellen Risiko erhoben. Die gesetzlichen Krankenkassen sind also verpflichtet, jeden beitrittswilligen Bürger aufzunehmen, ganz egal wie es um seine Gesundheit steht. Grundsätzlich steht jedem Versicherten der gleiche Leistungsanspruch zu, der im “Sozialgesetzbuch V” genauestens geregelt ist.
Die Mitgliedsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen, es gibt allerdings eine klar definierte Beitragsbemessungsgrenze, nach der die Beiträge nicht mehr steigen.
Im Falle einer Krankheit erhält der Betroffene zunächst medizinische Sachleistungen, für die er keine direkten Zahlungen leisten muss. Dieses sogenannte Sachleistungsprinzip gerät ob seiner nicht vorhandenen Transparenz immer öfter in die Kritik der Politik. Der Patient wird nicht über die Kosten informiert, die er durch ärztliche Behandlungen verursacht hat. Genausowenig kann der behandelnde Arzt sein berechnetes Honorar einsehen. Stattdessen erhalten die Ärzte pro Patient und Quartal eine sogenannten Kopfpauschale unabhängig davon wie oft er den Betroffenen behandelt. Desweiteren leistet der Versicherte Zuzahlungen,beispielsweise die Praxisgebühr, bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze. Viele Selbstständige sind in einer privaten Krankenversicherung. Aufgrund steigender Beiträge bei steigendem Alter suchen Sie oft nach Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
