Die Pflegepflichtversicherung
Die Pflegeversicherung gilt als die fünfte Säule der Sozialversicherung, bietet Versicherungsschutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit und soll die nötige Pflege gewährleisten. Die häusliche Pflege hat vor der stationären Vorrang, damit der Pflegebedürftige solange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung bleiben kann.
Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch pflegeversichert. Der Versicherungsbeitrag liegt momentan bei 1,7% des Bruttolohnes.
Privat-Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Dort richtet sich die Prämie nicht nach dem Einkommen, sondern hängt vom Alter bei Eintritt in die Versicherung ab. Die Höchstprämie ist gesetzlich festgelegt und darf die, der sozialen Pflegeversicherung (57,38€ monatlich) nicht überschreiten. Beamte, die ebenfalls Anspruch auf Beihilfeleistungen haben, zahlen nicht mehr als die Hälfte dieses Höchstbetrages.
Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftig laut Gesetz, sind Personen, die wegen Krankheit und/oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer-vorraussichtlich mindestens für sechs Monate-im erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Je nach Umfang des Hilfebedarfs wird der Hilfebedürftige einer von drei Pflegestufen zugeordnet.
Gewöhnliche und regelmäßige Verrichtungen des täglichen Lebens:
-Körperpflege
-Ernährung
-Mobilität
-hauswirtschaftliche Versorgung
Stufen des Hilfebedarfs:
-Beaufsichtigung/Anleitung
-Unterstützung
-teilweise/vollständige Übernahme
Stufen der Pflegebedürftigkeit:
Umfang der Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung durch den MDK bestimmt.
Die Pflegestufe wird durch den Zeitaufwand bestimmt, den man für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung des zu Pflegenden benötigt. Er muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens betragen:
Pflegestufe:
I=90 Minuten-davon mindestens 45 Minuten Grundpflege
II=180 Minuten-mindestens 120 Minuten Grundpflege
III=300 Minuten-mindestens 240 Minuten Grundpflege
Es gibt das Wahlrecht zwischen:
Sachleistungen(z.B. durch Pflegedienst)
Geldleistungen(mit denen Pflege selbst organisiert wird)
Eine Kombination von beidem ist möglich.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung sind z.B. Pflegehilfsmittelzahlung und Kurzzeitpflege.
Private Pflege-Pflichtversicherung zahlen nur Geldleistungen.
Bei stationärer Unterbringung werden höhere Pauschalen gezahlt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenversicherung.
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