Die Reiserücktrittsversicherung
Aufgrund des Frühbucherrabattes buchen viele Menschen Reisen heute bereits mehrere Monate im Voraus. Während dieser Zeit können jedoch einige Dinge geschehen, die es später unmöglich machen, diese Reise anzutreten. Dies kann zum Beispiel eine Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder gar der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Kann die Reise nicht angetreten werden, werden jedoch vom Veranstalter Rücktritts- oder Stornogebühren berechnet, die bis zu 100% des Reisepreises betragen können. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Je näher dieser dem Reisetermin ist, desto höher die Kosten.
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt sowohl den Reisenden als auch seine Familie vor diesen Kosten. Sie zahlt die Stornokosten der Reiseveranstalter, wenn die Reise aus den oben genannten Gründen nicht oder erst verspätet angetreten wird. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, muss dieser natürlich nachgewiesen werden. Bei einer Krankheit ist zum Beispiel ein Attest des Arztes vorzulegen, die Arbeitslosigkeit kann in Form des Kündigungsschreibens belegt werden. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, teilt die Serviceabteilung der Versicherung gerne mit.
Kunden, die eine Reiserücktrittsversicherung wünschen, müssen diese jedoch spätestens 7 Tage nach der Reisebuchung abschließen. Oft erhält man gleich im Reisebüro die entsprechenden Versicherungsunterlagen. Wer online bucht, kann den Abschluss der Versicherung ebenfalls anklicken.
Die Höhe der Prämie richtet sich in erster Linie nach dem Reisepreis und der Anzahl der Personen. So kann die Reiserücktrittsversicherung nur für eine Einzelperson, aber auch für die gesamte Familie abgeschlossen werden. Bei zwei Personen ist der Einzelabschluss in der Regel günstiger, wenn Kinder mitreisen, sollte eine Familienversicherung gewählt werden.
Einige Versicherer verlangen von den Kunden eine Zuzahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Ob dies der Fall ist, kann aus den Vertragsunterlagen ersehen werden.
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