Entsteht ein Schaden auf einer Reise, zum Beispiel durch Krankheit, einen Unfall oder Verlust/Diebstahl des Gepäcks, leistet eine Reiseversicherung Schadensersatz. Sie kommt auch dafür auf, wenn man aus unterschiedlichen Gründen die Reise gar nicht erst antreten kann. Es gibt viele Anbieter für solche Versicherungen, die sich in ihren Konditionen teilweise recht deutlich unterscheiden. Die wichtigsten Arten der angebotenen Policen sind dabei Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung. Alle drei Arten können beim Abschluss der Versicherung als Paket gebucht werden oder man kann auch einzelne Komponenten auswählen und nur diese versichern lassen. Natürlich besteht dann auch kein Anspruch auf Leistung bei anderen Schadensfällen.

Am häufigsten wird die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Das ist darin begründet, dass statistisch gesehen schon jeder zwölfte Urlauber einmal eine Reise stornieren und die Kosten dafür trotzdem tragen musste. Viele Reiseveranstalter berechnen ihren Kunden bei Rücktritt noch mindestens achtzig Prozent des ursprünglichen Reisepreises. Hier greift dann die Reiserücktrittsversicherung. Gründe für den Rücktritt können zum Beispiel Krankheit, Todesfall, Unfall, Reaktion auf für das Reiseland nötige Impfungen oder Schwangerschaft sein.

Weiterhin gibt es wie oben schon gesagt die Reisegepäckversicherung. Sie tritt ein, wenn zum Beispiel der Koffer auf Reisen verloren geht. Allerdings kommt sie nur für den Zeitwert der in der Reisetasche enthaltenen Sachen auf, das heißt, sie zahlt lediglich den Neuwert minus einen Betrag für Abnutzung und Alter beispielsweise von Geräten wie Kameras o. ä. Bei Reisen innerhalb Europas greift aber normalerweise schon die Hausratversicherung, eine Gepäckversicherung ist dann nicht nötig.

Zur Behandlung von akuten Krankheitsfällen im Ausland empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Die von den deutschen Kassen ausgegebenen Krankenscheine werden nicht von allen ausländischen Ärzten akzeptiert. Den Umfang seiner Reiseversicherung muss jeder selbst bestimmen und auswählen, was wirklich nötig ist.




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