Wohnungen, oder ein Haus zählen zu den wichtigsten Gütern – das gilt sowohl für Vermieter, als auch Mieter. Insbesondere deshalb kommt es aber auch in diesem Bereich unseres Lebens immer wieder zur Auseinandersetzungen. Der Eigentümerrechtschutz, sowie der Mieterrechtschutz und auch der Vermieterrechtschutz sind dabei Rechtschutzgebiete, die Risiken absichern, die sich in Verbindung mit dem Mieten und Vermieten von Wohnungen und Häusern ergeben können. Wie leicht kann es – wie in allen anderen Lebensbereichen auch – zu Rechtsstreitigkeiten im Bezug auf das Mieten oder Vermieten von Häusern und Wohnungen kommen.

Anlass hierfür kann beispielsweise eine strittige Nebenkostenabrechnung sein, oder aber eine in den Augen des Mieters ungerechtfertigte Kündigung. Nicht selten geht es bei derartigen Streitigkeiten aber auch um Dinge wie defekte Fenster und sonstiges, die der Vermieter eigentlich verpflichtet wäre in Ordnung zu bringen. Häufig sind aber auch Mietschulden die Ursache, die Anlass geben einen Anwalt einschalten zu müssen von Seiten des Vermieters.

So manche Streitigkeit endet aber letztlich doch vor Gericht. Und dann fängt es in der Regel richtig an zu kosten. Hat man dann keinen passenden Rechtsschutz, so bleiben im Endeffekt die Kosten an einem hängen, wenn man denn als Vermieter, oder als Mieter den Streit verlieren sollte. – Das hat den Effekt, dass heute nahezu jeder Vermieter entweder über einen Eigentümerrechtschutz oder aber über einen Vermieterrechtschutz verfügt.

Wie alle anderen Versicherungen auch, die die Vermietung betreffen, so sind auch die Kosten für einen Eigentümerrechtschutz oder aber einen Vermieterrechtschutz bei der Steuer absetzbar. Auf den Mieter umlegen bei der Nebenkostenabrechnung kann man die sich daraus ergebenden Versicherungsprämien jedoch nicht. Mietausfälle, Renovierungen, bzw. Instandsetzungen zahlt diese Versicherung jedoch nicht.




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