Sie haben Ihren Urlaub schon gebucht und wollen sich gegen eine eventuelle Krankheit oder einen Unfall absichern, damit Ihr Geld für den teuren Urlaub nicht verloren geht, wenn Sie die Reise nicht antreten können? Jetzt kommt die alles entscheidende Frage „Kann ich noch nachträglich eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen?“ Kein Problem, so lange die Buchung der Reise nicht länger als 42 Tage zurück und der Reisebeginn nicht unter 14 Tagen liegt. Es können auch Gruppenreisen mit bis zu 200 Personen versichert werden. Beachtet muss aber immer werden, dass die meisten Versicherungen einen Selbstbehalt von den erstattungsfähigen Reisekosten haben! Zusätzlich können Sie auch noch eine Reiseabbruchversicherung abschließen, die Ihnen die Kosten der verbleibenden Urlaubstage erstattet, wenn Sie aus Krankheit oder sonstigen Gründen früher abreisen müssen. Natürlich gibt es auch Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherungen. All diese Versicherungen können auch in einem Paket gebucht werden. Mit so einem Rundumschutz sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite und bleiben nicht auf Ihren Ausgaben sitzen. Gesonderte Preise und Regelungen gelten für Kreuzfahrten, Segeltörns und Yachtcharter.

Ausländische Gäste, die Ihren touristischen Aufenthalt in Deutschland oder einem EU-Land planen, können natürlich auch eine Reisekrankenversicherung bei deutschen Versicherungen abschließen. Der Aufenthalt kann sogar bis zu drei Jahre sein.

Bei den Versicherungen spielt das Alter der zu versichernden Person eine ganz wichtige Rolle. Bei allein reisenden minderjährigen Personen muss der Versicherungsnehmer ein Erziehungsberechtigter sein. Ab 65 Jahren verdoppelt sich bei vielen Versicherungen die Prämie und einige Versicherungen versichern Personen über 79 Jahren überhaupt nicht mehr. Also am besten vor Abschluss einer Reise sich bei den Versicherungen genauestens über mögliche Eventualitäten erkundigen,




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