Durch eine Privathaftpflichtversicherung werden unter anderem sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden und Vermögensschäden ersetzt, die durch einen Schaden entstanden sind.
Dennoch kommt es fast kaum vor, dass Vermögensschäden entstehen, denen kein Sach- oder Personenschaden voraus gegangen sind. Denn diese sind eher die große Ausnahme. Doch ein Beispiel dafür könnte jedoch unter anderem sein, dass wenn man mit seinem Fahrzeug in zweiter Reihe parkt und damit ein anderes Fahrzeug so zu parkt, dass der Fahrer nicht wegfahren kann und das genau dieser Fahrer des zu geparkten Fahrzeuges dadurch dann einen wichtigen Termin verpasst, und wodurch er nachweislich einen finanziellen Schaden erleidet.

Wenn dies zum Beispiel der Ehefrau des Versicherungsnehmers einer Privathaftpflichtversicherung verursacht hat, so zahlt die Privathaftpflicht der Versicherungsnehmer, weil die Ehefrau zum so genannten Versicherungskreis dieser Versicherungsform gehört. Und auch ebenfalls mit versichert sind die Kinder des Versicherungsnehmers, vorausgesetzt dass sie noch nicht volljährig sind und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Mit der Volljährigkeit der Kinder, oder aber deren Schulabschluss, bzw. Ende der Ausbildung endet auch die automatische Mitversicherung.
Darüber hinaus kann man bei dieser Versicherung auch im Haushalt lebende Personen, wie zum Beispiel Verwandte, mitversichern lassen. Diese müssen im Versicherungsschein jedoch namentlich genannt werden, wie auch das Hauspersonal, wie Putzfrau oder Kindermädchen.
Wobei die Putzfrau oder das Kindermädchen nur für Schäden versichert sind, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen, die ihnen vom Versicherungsnehmer übertragen wurden.

Bei einer Privathaftpflicht sollte – wie bei jeder anderen Versicherung auch – eine Veränderung des Risikos, sprich eine Risiko Erhöhung, während der Vertragslaufzeit dem Versicherer frühzeitig gemeldet werden. Wie zum Beispiel: man schafft sich einen Hund an und meldet dies seiner Haftpflicht, so ist dieser bis zur nächsten Beitragsrechnung durch den so genannten Vorsorgeschutz – allerdings mit einer geringen Deckungssumme – mit versichert. Aber hat man keinen Vorsorgeschutz vereinbart, so sollte man sich schnellstens nach einer Tierhalterhaftpflicht umsehen, das kann dem Versicherten manchmal viel Geld sparen helfen.




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