Was versteht man unter einer Individualversicherung?
Anders als die gesetzlichen Pflichtversicherungen besteht im Rahmen der Individualversicherungen kein Versicherungszwang. Die Individualversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschlossen. Der Umfang der Leistungen kann individuell je nach den zu versichernden Gefahren und den Bedürfnissen der versicherten Person vereinbart werden. Die Höhe der Prämie hängt u.U. vom Alter oder Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab. Meistens kann die Prämie aber entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der versicherten Person gestaltet werden. Sie richtet sich nicht wie die Sozialversicherung nach der Beitragsbemessungsgrenze. Generell unterscheidet man bei Individualversicherungen zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jeweils auf die im Vertrag festgelegten versicherten Gefahren. Die Personenversicherung dient der Vorsorge bzw. Absicherung der versicherten Person. Die Leistung wird mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder mit Ablauf der vertraglichen Laufzeit fällig und in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Rente geleistet. Zu den Personenversicherungen zählt z.B. die private Krankenversicherung, die private Unfallversicherung oder diverse Formen der Lebensversicherung. Die Sachversicherung dient dem Schutz von Gegenständen und Sachwerten. Im Schadensfalle leistet die Versicherungsgesellschaft Ersatz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Zu den Sachversicherungen zählen u.a. die Einbruchdiebstahlversicherung, die Sturm und Hagelversicherung und die Glasversicherung. Die Vermögensversicherung dient dem Schutz von Vermögenswerten und versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. In dieser Kategorie gibt es die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Rechtsschutzversicherung und die Restschuldversicherung.
Bei allen Formen der Individualversicherung gilt, dass vorsätzlich herbeigeführte Schadensfälle nicht versichert sind und dementsprechend keine Leistung der Versicherungsgesellschaft fällig wird. Sollte der Versicherungsnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und beispielsweise wiederholt die Prämienzahlung ausbleiben, so kann der Versicherungsschutz reduziert werden oder ganz erlöschen.
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