Zu den verfügbaren Auswertungen der Buchhaltung gehört die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). In ihr werden die erfassten Belege der Buchführung in einzelne Kosten- und Einnahmeblöcke zusammengefasst, um einen besseren Überblick zu erhalten. Wer bereits einen Businessplan erstellt hat, wird feststellen, dass die Gliederung der Rentabilitätsvorschau und der BWA sehr ähnlich sind.

Den ersten Gliederungspunkt der BWA stellen die Betriebseinnahmen dar. In der Buchführung unterscheidet man hier zwei Arten. Erstens die Erlöse aus der betrieblichen Tätigkeit. Dies sind z. B. Umsätze aus Warenverkauf, angebotenen Dienstleistungen oder Provisionen. Der zweite Punkt sind sonstige Erlöse, wie z. B. Verkauf von Anlagevermögen
oder unentgeltliche Wertabgaben. Den Erlös-Summen wird noch der Betrag aus der erhaltenen Umsatzsteuer und eventuellen Umsatzsteuer-Erstattungen hinzugerechnet.

Die Aufteilung bei den Betriebsausgaben ist detaillierter gestaltet. Hier werden die wichtigsten Betriebsausgaben gesondert aufgelistet. Dazu gehören z. B. Waren-, Personal-, Raum- und Fahrzeugkosten. Werden die jährlichen Abschreiben, z. B. für Kfz oder geringwertige Wirtschaftsgüter monatlich in der Buchführung erfasst, so erhöht dies die Genauigkeit der monatlichen BWA. Die Summe der Kosten zzgl. der gezahlten Vorsteuer und den Umsatzsteuer-Zahlungen an das Finanzamt ergeben die Betriebsausgaben.

Durch Berechnung der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben kommt man zum vorläufigen Ergebnis der laufenden Buchführung. Dieses ist umso genauer, je detaillierter bereits unterjährig die Positionen der Privatnutzungsanteile und die Abschreibungen gebucht werden. Zu beachten ist, dass erst einige Monate nach Existenzgründung die BWA aussagekräftig wird, da nun Einmaleffekte, wie z. B. der erste Warenbestand, nicht mehr so stark ins Gewicht fallen.

Hauptadressat der betriebswirtschaftlichen Auswertung ist der Unternehmer selbst. Er kann auf einen Blick erkennen, wie das vorläufige Ergebnis für seinen Businessplan in der aktuellen Buchungsperiode ist. Des weiteren erhält er in der zweiten Spalte das bisherige Jahresergebnis der Buchführung. Dies ermöglicht ihm auch eine Einschätzung im Hinblick auf die zu erwartende Steuerlast und ob die eventuell geleisteten Vorauszahlungen ausreichend sind.




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