Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer Existenzgründung im Abbruchgewerbe und dem dazugehörigen Businessplan. Als Abbruchgewerbe werden Unternehmer bzw. Abbruchfirmen bezeichnet, welche Hoch- und Tiefbauten unterschiedlichster Art komplett oder teilweise zerstören und entsorgen. Wird durch das Abbruchgewerbe nur ein teilweiser Abbruch vorgenommen, werden die Bauwerke meist in ihrer Form beziehungsweise in der Qualität der Bausubstanz verändert. Eine Existenzgründung im Abbruchgewerbe ist meist darauf spezialisiert, Hochbauten und Tiefbauten aller Art insoweit abzutragen, dass der entsprechende Baugrund für andere Verwendungszwecke genutzt werden kann.

Bei einer Existenzgründung im Abbruchgewerbe verwenden die Unternehmer für den Abbruch grobe Abbruchgeräte wie die Abrissbirne, den Bagger mit Hydraulikhammer oder Longfrontbagger mit Betonzange oder Sortiergreifer. Dieser Investitionskosten müssen im Businessplan Berücksichtigung finden. Wichtig für das Abbruchgewerbe ist auch die Arbeitskraft in Verbindung mit üblichen Werkzeugen wie Schubkarren, Schaufel oder Bohr- und Meißelhammer. Bei einer Existenzgründung im Abbruchgewerbe, gibt es verschiedene Verfahren für den Abbruch: diese sind das Abgreifen, das Einschlagen und Eindrücken, das Einziehen, das Stemmen, das Press- und Scherschneiden, das Spalten, das Demontieren, das Sprengen, das Bohren, Sägen und Fräsen, als auch das thermische Trennen.

Insbesondere bei größeren Bauten und Betonbauten kann sich der Abbruch über einen längeren Zeitraum hinziehen und ist mit viel Lärm und Staubentwicklung verbunden. Im Businessplan spielt deshalb die Standortwahl für diese Existenzgründung eine wichtige Rolle. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten für das Abbruchgewerbe erlauben, wird die Sprengung angewandt, um den Abbruch durchzuführen und die Lärm- und Staubentwicklung zu verringern.

Die Existenzgründung als Abbruchgewerbe ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss das Abbruchgewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können, vorrausgesetzt der Businessplan ist stimmig, als Abbruchgewerbe Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Existenzgründer im Bereich Abbruchgewerbe den Antrag für Gründungszuschuss oder den Antrag für Einstiegsgeld.

Weiterhin benötigt der Existenzgründer des Abbruchgewerbes bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für das Abbruchgewerbe sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.




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