Krankmachen, daran hat jeder Arbeitnehmer schon gedacht. Krank gemacht haben auch schon einige Arbeitnehmer. Und wie viele Arbeitnehmer wurden dabei schon erwischt? Bestimmt einige. Manche weil sie wirklich krank machten, andere weil sie es nicht besser wussten.

Nicht besser wussten, wie das? Ein Arbeitnehmer mäht mit einem gebrochenen Arm seinen Rasen. Es ist zwar eine Kunst dies fertig zu kriegen, soll aber als Beispiel dienen. Doch wie wird der Arbeitnehmer dabei ertappt? In Firmen ist es durchaus üblich, dass ein Vorgesetzter dem krankgeschriebenen einen Hausbesuch abstattet. Zur Kontrolle was dieser macht, oder auch um ihm zu Zeigen das der Arbeitgeber an ihn denkt und die Firma ihn braucht. Mäht nun ein Arbeitnehmer mit gebrochenem Arm seinen Rasen, ist dies nicht zulässig, er könnte genau so gut auf der Arbeit Kopien anfertigen oder Dokumente abheften. Also kann es zu einem Eintrag in die Personalakte kommen und eine Abmahnung geben.

Doch solche Fälle wie oben sind nicht die größten Schadpotentiale für Arbeitgeber. Viel schlimmer sind die richtigen Krankmacher, welche ihren Urlaub oder so manches Wochenende per Krankenschein verlängern. Den Arbeitgebern sind diese potentiellen Krankmacher mittels Krankheitsstatistiken durchaus bekannt. So wird es immer üblicher, dass Firmen zur Personalüberwachung eine externe Detektei beauftragen oder einen eigenen Detektiv einstellen. Diese kennen die Arbeitnehmer nicht, im Gegensatz zu den Vorgesetzten. Die Detektive beschatten diese Krankmacher und erbringen den Arbeitgebern stichhaltige Beweise. Mit diesen Beweisen werden die betroffenen Arbeitnehmer konfrontiert. Und wenn ein Arbeitnehmer beim blau machen erwischt wurde, wird ihm schlimmstenfalls die Kündigung drohen, eine Abmahnung ist ihm auf jeden Fall gewiss.